Fahrer muß Bußgeld für Arbeitszeitüberscheitung selbst zahlen
DVZ 16.04.2010 | Ein Lastwagenfahrer, der die erlaubte Arbeitszeit am Steuer überschreitet und ertappt wird, muss das Bußgeld selbst berappen. Seinen Arbeitgeber kann er deshalb nicht belangen. Das geht aus einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
Feed design by pfalzonline.de